Aus- und Weiterbildung bei Lorenz Personal

Lorenz Personal als BAP-Mitgliedsunternehmen bietet eine große Bandbreite an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an, von denen insbesondere unsere externen Mitarbeiter, aber auch unsere Kundenunternehmen profitieren. Durch ihre Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsangeboten erhöhen Zeitarbeitskräfte ihre Beschäftigungsfähigkeit und können neue Perspektiven für ihr Berufsleben erhalten.

Der BAP hat das 3-Stufen-Qualifizierungsmodell entwickelt, um Zeitarbeitskräfte ohne abgeschlossene Ausbildung berufsbegleitend zu qualifizieren. Das dreistufige Modell setzt bei den umfangreichen praktischen Erfahrungen an, die Zeitarbeitnehmer in ihren Einsätzen sammeln, und reichert diese mit theoretischem Wissen an. Es ermöglicht die Zertifizierung persönlicher Kompetenzen. Gleichzeitig können Zeitarbeitskräfte durch die berufsbegleitende Qualifizierung über drei Stufen – 1. Stufe Fachhelfer, 2. Stufe Fachassistent, 3. Stufe Fachkraft – einen Berufsabschluss erlangen. Die Teilnehmer erhalten dabei nach jeder bestandenen Stufe ein Zertifikat über die erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten. Ausführliche Informationen zum 3-Stufen-Modell des BAP und dessen Herzstück – die eLearning-Plattform „ZetQ“ – finden Sie auf der Website des BAP in der Rubrik „3-Stufen-Qualifizierungsmodell“. Gerne steht Ihnen Ihr Ansprechpartner bei Lorenz Personal für weitere Fragen zur Verfügung.

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist ebenfalls ein wichtiges Thema für Lorenz Personal und unsere Mitarbeiter, die Qualifikationen im Ausland erworben haben. Sowohl in reglementierten Berufen, in denen eine formelle Anerkennung erforderlich ist, als auch in nicht reglementierten Berufen bietet eine Gleichwertigkeitsbescheinigung Vorteile für alle beteiligten Seiten. Arbeitgeber und gegebenenfalls Kundenunternehmen erhalten durch die Bescheinigung einen Überblick, ob der Mitarbeiter über die notwendigen Qualifikationen verfügt, die er zur Ausübung seines Berufes benötigt; Arbeitnehmer verfügen nach der Prüfung ihrer Unterlagen über eine Bescheinigung zur vollständigen oder teilweisen Gleichstellung ihres Ausbildungsberufs und können sich dadurch leichter in den Arbeitsmarkt integrieren. Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Website des BAP in der Rubrik „Anerkennung ausländischer Abschlüsse“. Gerne steht Ihnen Ihr Ansprechpartner bei Lorenz Personal für weitere Fragen zur Verfügung. 

 

Der BAP hat das Thema in Zusammenarbeit mit Lorenz Personal bereits in zwei Publikationen einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Eine Zusammenfassung aus der Publikation BAP-Branchenmagazin "Personaldienstleister" 1-2013 finden Sie hier.