Lorenz Personal · Firmenfahrzeuge

Schadenfall & Pannenhilfe

Im akuten Fall zählt zuerst die sichere und schnelle Mobilität. Du musst weder die technische Ursache noch die Versicherungsart selbst beurteilen. Die weitere Schadenabwicklung erfolgt anschließend zentral über den Fuhrpark.

Akut? Das Wichtigste sofort

Bei Verletzten, Brand oder akuter Gefahr: 112. Bei einem Fahrzeugproblem zunächst nur entscheiden: Ist das Fahrzeug noch sicher fahrbereit?

Der Ablauf in 4 Schritten

  1. Sicherheit prüfenIst das Fahrzeug noch sicher fahrbereit? Bei Rot, Kühlmittelverlust, Rauch oder Gefahr: stehen lassen.
  2. Nicht fahrbereitIm Feser-Graf-Einzugsbereich zuerst die im Fahrzeug hinterlegte Feser-Nummer nutzen; sonst ERGO Schutzbrief.
  3. Noch fahrbereitVereinbarten Feser-Graf-Service der Marke kontaktieren und Termin bzw. Service organisieren.
  4. Fuhrpark informierenDanach den Fuhrpark informieren. Von dort werden Gentele & Kollegen und gegebenenfalls ERGO koordiniert.

1. Schadenfall & Pannenhilfe

A. Zuerst entscheiden: Ist das Fahrzeug noch sicher fahrbereit?

Du musst keine technische Diagnose stellen. Entscheidend ist zunächst nur die sichere Fahrbereitschaft.

🔴 ROT / GefahrRote Warnmeldung, Kühlmittelverlust, Überhitzung, Rauch, starke ungewöhnliche Geräusche oder erkennbares Sicherheitsrisiko: sofort sicher anhalten und nicht weiterfahren.
🟡 GELBFährt das Fahrzeug normal: Bedienhinweis beachten und zeitnah Feser-Graf-Service kontaktieren. Bei Leistungsverlust, Geräuschen oder auffälligem Fahrverhalten sicher abstellen.
🟢 FAHRBEREITKeine kritische Warnung und normales Fahrverhalten: Symptom dokumentieren und Feser-Graf-Service der Marke kontaktieren.
Keine Eigendiagnose: Ob „Elektrik spinnt“, Kühlmittel austritt, ein Marderbiss vorliegt oder ein technischer Defekt besteht, klären Werkstatt und Versicherungsseite. Du meldest nur das beobachtete Symptom.
B. Fahrzeug nicht sicher fahrbereit oder liegen geblieben
  1. Sichern: Fahrzeug sicher abstellen, Warnblinker einschalten und Warnweste anziehen.
  2. Feser-Graf zuerst: Befindest Du Dich im Einzugsbereich eines geeigneten Feser-Graf-Betriebs und ist die passende Service-Nummer im Fahrzeug eingeklebt, zunächst dort anrufen.
  3. Wenn das nicht funktioniert: ERGO Schutzbrief 089 62752500 für Pannen- und Mobilitätshilfe nutzen.
  4. Abschleppziel: Nach Möglichkeit einen Feser-Graf-Fachbetrieb der jeweiligen Fahrzeugmarke nennen.
  5. Danach bzw. parallel: Fuhrpark informieren.
ERGO 089 62752500 ausschließlich für Pannen- und Mobilitätshilfe. Das kann auch nach einem Unfall erforderlich sein, wenn Feser-Graf Bergung bzw. Mobilität nicht übernehmen kann.
C. Fahrzeug noch sicher fahrbereit / gelbe Fehlermeldung

Ist das Fahrzeug sicher fahrbereit, wird grundsätzlich kein ERGO-Pannendienst benötigt. Bitte den vereinbarten Feser-Graf-Service der entsprechenden Marke kontaktieren.

  • - Fehlermeldung bzw. Symptom möglichst fotografieren, kurzes Video machen oder exakt notieren.
  • Werkstatt-/Servicetermin über Feser-Graf vereinbaren.
  • Den Fuhrpark über den Vorgang informieren.
  • Kostenpflichtige Sonderleistungen außerhalb des üblichen Werkstatt-/Serviceablaufs vorab mit Fuhrpark abstimmen.
D. Verkehrsunfall – unmittelbares Vorgehen
  1. Anhalten und sichern: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck.
  2. 112: bei Verletzten, Brand oder akuter Gefahr.
  3. Dokumentieren: Fotos von Fahrzeugen, Schäden, Positionen, Umgebung und Kennzeichen; Zeugen notieren.
  4. Keine Schuldanerkenntnis-Erklärung abgeben. Nur Tatsachen und Kontaktdaten austauschen.
  5. Nicht fahrbereit: Feser-Graf gemäß Fahrzeugaufkleber kontaktieren; wenn das nicht funktioniert, ERGO Schutzbrief.
  6. Danach bzw. parallel: Fuhrpark informieren.

Digitalen Unfallbericht direkt ausfüllen

Hier kannst Du die wesentlichen Daten beider Beteiligten direkt erfassen, eine Unfallskizze erstellen und eine PDF erzeugen. Die vorbereitete E-Mail geht an den Fuhrpark (t.schneider@lorenz-personal.de). Der Fuhrpark übernimmt die weitere Schadenabwicklung.

Wichtig: Der Bericht dokumentiert Tatsachen und den Unfallhergang. Der Bericht dient der Tatsachenfeststellung und enthält keine Schuldanerkenntnis-Erklärung. Beide Beteiligten sollten die Angaben prüfen; die Gegenseite sollte eine Kopie bzw. das erzeugte PDF erhalten.

A. Unfall – Grunddaten

Verletzte?
Weitere Sachschäden außerhalb A/B?
Polizei verständigt?

B. Fahrzeug A – unser Firmenfahrzeug

Gesellschaft bitte auswählen. Firmenanschrift und Kennzeichenpräfix sind bereits vorbelegt, können aber bei Bedarf angepasst werden.

Es stehen ausschließlich die Gesellschaften unseres Fuhrparks zur Auswahl.
Vorbelegte Firmenanschrift. Dieses Feld ist unabhängig von der Anschrift der Fahrerin bzw. des Fahrers.
„N-LZ“ ist vorbelegt. Das gesamte Kennzeichen kann bei Bedarf überschrieben werden.
Separat erfassen; wird nicht aus der Halteranschrift übernommen.

C. Fahrzeug B – Unfallgegner

D. Fahrmanöver / Umstände

Für jedes Fahrzeug die zutreffenden Situationen markieren. Mehrfachauswahl ist möglich.

Fahrzeug A
Fahrzeug B

E. Unfallskizze

Straßenverlauf, Fahrtrichtungen A/B, Position beim Zusammenstoß, Verkehrszeichen und Straßennamen einzeichnen.

F. Fotos / Beweise

Bis zu 6 geeignete Fotos werden – soweit das Bildformat vom Browser verarbeitet werden kann – zusätzlich in die PDF aufgenommen. Die Auswahl lädt die Bilder nicht automatisch auf den Lorenz-Server hoch.

G. Bestätigung / Unterschriften

Fahrer/in A
Fahrer/in B
Vor der Bestätigung bitte die Angaben gemeinsam prüfen. Bei Meinungsverschiedenheiten den abweichenden Standpunkt im Feld „Bemerkungen“ festhalten. Keine Erklärung unterschreiben, deren Inhalt nicht verstanden wird.
Datenschutzhinweis: Die Formulareingaben werden durch dieses Formular nicht automatisch an Lorenz, Gentele & Kollegen oder ERGO übertragen. Die PDF wird lokal im Browser erzeugt. Die vorbereitete E-Mail wird an den Fuhrpark unter t.schneider@lorenz-personal.de adressiert. Die heruntergeladene PDF muss anschließend noch als Anlage hinzugefügt werden.
E. Schadenmeldung & Schadennummer – wer macht was?
Grundsatz: Die eigentliche Schadenmeldung erfolgt immer zentral über den Fuhrpark.
  • 1. Mitarbeiter/in → Fuhrpark: Schaden, Panne oder Unfall kurz melden und vorhandene Unterlagen/Fotos weitergeben.
  • 2. Fuhrpark → Gentele & Kollegen / gegebenenfalls ERGO: Fuhrpark übernimmt die weitere Schadenabwicklung.
  • 3. Gentele & Kollegen: beschafft die ERGO-Schadennummer.
  • Ausnahme: Benötigt die Werkstatt die Schadennummer sofort, damit sie den Vorgang überhaupt anlegen bzw. bearbeiten kann, fordere diese selbst bei Gentele & Kollegen an und anschließend dem Fuhrpark mitteilen.
FuhrparkInterne Schadenmeldung und weitere Koordination
t.schneider@lorenz-personal.de
Gentele & KollegenSchadennummer nur bei kurzfristigem Bedarf der Werkstatt
Mitarbeitende müssen Unterlagen nicht eigenständig an die ERGO senden, sofern Fuhrpark dies im konkreten Fall nicht ausdrücklich veranlasst.
F. Feser-Graf: Werkstatt, Hol-/Bringservice & Ersatzmobilität

Im akuten, nicht fahrbereiten Fall hat die im jeweiligen Fahrzeug eingeklebte Feser-Service-Nummer Vorrang – sofern ein geeigneter Feser-Graf-Betrieb erreichbar ist. Für unsere Standardprozesse gelten folgende zentralen Kontakte:

Audi · Roth09171 8271-100 · Hol- und Bringservice vereinbart
VW · Roth09171 849-0 · Hol- und Bringservice vereinbart
Škoda · Roth09171 849-0 · Hol- und Bringservice vereinbart
SEAT · Roth09171 849-0 · Hol- und Bringservice vereinbart
KIA · NürnbergTennenloher Straße 10 · 0911 8102830 · kein Hol- und Bringservice
XPENG · SchwabachRother Straße 15 · 09122 308-2700 · kein Hol- und Bringservice
Hol- und Bringservice Roth: Für Audi, VW, Škoda und SEAT wird das Dienstfahrzeug zum vereinbarten Termin (ca. ± 1 Stunde) abgeholt. Für die Zwischenzeit steht ein Ersatzfahrzeug des Autohauses zur Verfügung.
  • Bei anderen Werkstattfällen Ersatzmobilität bei der Terminvereinbarung erfragen.
  • Bei Pannen-/Schutzbrieffällen Mobilität zunächst über ERGO bzw. Werkstatt klären.
  • Keine eigenmächtige kostenpflichtige Mietwagenbuchung oder sonstige kostenpflichtige Zusatzleistung ohne Abstimmung mit Fuhrpark.

2. Allgemeines zum Firmenfahrzeug

G. Räderwechsel & Einlagerung

Der saisonale Räderwechsel wird durch einen Dienstleister bei uns im Haus durchgeführt. Terminabstimmung mit dem Fuhrpark.

  • Räderwechsel grundsätzlich nicht selbstständig beim Autohaus vereinbaren.
  • Sind Sommer- oder Winterräder noch beim Autohaus eingelagert, bitte beim nächsten Räderwechsel mitgeben lassen.
  • Anschließend werden die Räder in unserer Tiefgarage eingelagert.
H. Pflichtausstattung im Fahrzeug
  • Warndreieck in betriebsbereitem Zustand
  • Erste-Hilfe-Material / Verbandkasten vollständig und verwendbar
  • Warnweste: mindestens eine Warnweste je Fahrzeug; möglichst schnell erreichbar lagern
  • Zulassungsbescheinigung Teil I sowie passender Führerschein
  • Fahrzeuge über 3,5 t: zusätzliche gesetzlich erforderliche Warnleuchte beachten
Für unsere Firmenfahrzeuge gilt der gesetzliche Mindeststandard: mindestens eine Warnweste je Fahrzeug. Sie sollte möglichst so gelagert werden, dass sie bei einer Panne oder einem Unfall schnell erreichbar ist.
I. Kurzcheck vor Fahrtantritt / VBG-DGUV
  • Reifen äußerlich ohne erkennbare Schäden; Warnanzeigen plausibel
  • Beleuchtung und Blinker funktionsfähig
  • Scheiben, Spiegel, Wischer und Kennzeichen in Ordnung
  • keine rote bzw. sicherheitskritische Warnanzeige
  • Warndreieck, Erste-Hilfe-Material und mindestens eine Warnweste vorhanden
  • lose Gegenstände, Werkzeug und Ladung gesichert
Sicherheitsrelevanter Mangel: Fahrzeug nicht weiter benutzen und Mangel melden.

Die wiederkehrende Prüfung der Geschäftsfahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70 wird organisatorisch über den Fuhrpark sichergestellt.

J. Winterbetrieb & Reifen

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte gilt die situative Winterreifenpflicht. Geeignete Winterreifen tragen das Alpine-Symbol.

Der saisonale Räderwechsel wird zentral über den Fuhrpark und den Dienstleister bei uns im Haus organisiert.
K. Elektrofahrzeuge – zusätzliche Hinweise

Diese Hinweise gelten markenübergreifend für alle Elektrofahrzeuge unseres Fuhrparks – aktuell unter anderem XPENG, Volkswagen, SEAT und Škoda.

  • Beschädigte oder freiliegende orange Hochvolt-Leitungen und Hochvolt-Komponenten nicht berühren.
  • Bei Rauch, ungewöhnlichem Geruch, Zischen, starker Wärmeentwicklung oder erkennbarer Batterieschädigung Abstand halten und 112 rufen.
  • Keine eigenständigen Arbeiten am Hochvoltsystem durchführen.
  • Nach stärkerem Unfall oder möglicher Unterboden-/Batteriebeschädigung fachgerechte Bergung und Werkstattprüfung veranlassen.
L. Smartphone, Sicherheitsgurt & Ladung
  • Elektronische Geräte während der Fahrt nicht aufnehmen oder in der Hand halten; zulässige Bedienformen müssen der Verkehrssituation angepasst sein.
  • Sicherheitsgurte auf allen dafür ausgerüsteten Sitzplätzen benutzen.
  • Taschen, Werkzeug, Messe- und Arbeitsmaterial so sichern, dass bei Brems- oder Ausweichmanövern keine Gefährdung entsteht.
  • Notfallausrüstung nicht unter Gepäck oder Ladung blockieren.
Stand: 12.08.2026. Interner Lorenz-Fuhrparkprozess für 2026. Bei Änderungen von Versicherungs-, Werkstatt- oder Servicevereinbarungen ist diese Seite anzupassen. Direkter Aufruf: www.lorenz-personal.de/service-infos/service/firmenfahrzeuge-hinweise-schadensfall-etc.html