1. Schadenfall & Pannenhilfe
A. Zuerst entscheiden: Ist das Fahrzeug noch sicher fahrbereit?
Du musst keine technische Diagnose stellen. Entscheidend ist zunächst nur die sichere Fahrbereitschaft.
B. Fahrzeug nicht sicher fahrbereit oder liegen geblieben
- Sichern: Fahrzeug sicher abstellen, Warnblinker einschalten und Warnweste anziehen.
- Feser-Graf zuerst: Befindest Du Dich im Einzugsbereich eines geeigneten Feser-Graf-Betriebs und ist die passende Service-Nummer im Fahrzeug eingeklebt, zunächst dort anrufen.
- Wenn das nicht funktioniert: ERGO Schutzbrief 089 62752500 für Pannen- und Mobilitätshilfe nutzen.
- Abschleppziel: Nach Möglichkeit einen Feser-Graf-Fachbetrieb der jeweiligen Fahrzeugmarke nennen.
- Danach bzw. parallel: Fuhrpark informieren.
C. Fahrzeug noch sicher fahrbereit / gelbe Fehlermeldung
Ist das Fahrzeug sicher fahrbereit, wird grundsätzlich kein ERGO-Pannendienst benötigt. Bitte den vereinbarten Feser-Graf-Service der entsprechenden Marke kontaktieren.
- - Fehlermeldung bzw. Symptom möglichst fotografieren, kurzes Video machen oder exakt notieren.
- Werkstatt-/Servicetermin über Feser-Graf vereinbaren.
- Den Fuhrpark über den Vorgang informieren.
- Kostenpflichtige Sonderleistungen außerhalb des üblichen Werkstatt-/Serviceablaufs vorab mit Fuhrpark abstimmen.
D. Verkehrsunfall – unmittelbares Vorgehen
- Anhalten und sichern: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck.
- 112: bei Verletzten, Brand oder akuter Gefahr.
- Dokumentieren: Fotos von Fahrzeugen, Schäden, Positionen, Umgebung und Kennzeichen; Zeugen notieren.
- Keine Schuldanerkenntnis-Erklärung abgeben. Nur Tatsachen und Kontaktdaten austauschen.
- Nicht fahrbereit: Feser-Graf gemäß Fahrzeugaufkleber kontaktieren; wenn das nicht funktioniert, ERGO Schutzbrief.
- Danach bzw. parallel: Fuhrpark informieren.
Digitalen Unfallbericht direkt ausfüllen
Hier kannst Du die wesentlichen Daten beider Beteiligten direkt erfassen, eine Unfallskizze erstellen und eine PDF erzeugen. Die vorbereitete E-Mail geht an den Fuhrpark (t.schneider@lorenz-personal.de). Der Fuhrpark übernimmt die weitere Schadenabwicklung.
E. Schadenmeldung & Schadennummer – wer macht was?
- 1. Mitarbeiter/in → Fuhrpark: Schaden, Panne oder Unfall kurz melden und vorhandene Unterlagen/Fotos weitergeben.
- 2. Fuhrpark → Gentele & Kollegen / gegebenenfalls ERGO: Fuhrpark übernimmt die weitere Schadenabwicklung.
- 3. Gentele & Kollegen: beschafft die ERGO-Schadennummer.
- Ausnahme: Benötigt die Werkstatt die Schadennummer sofort, damit sie den Vorgang überhaupt anlegen bzw. bearbeiten kann, fordere diese selbst bei Gentele & Kollegen an und anschließend dem Fuhrpark mitteilen.
t.schneider@lorenz-personal.de
F. Feser-Graf: Werkstatt, Hol-/Bringservice & Ersatzmobilität
Im akuten, nicht fahrbereiten Fall hat die im jeweiligen Fahrzeug eingeklebte Feser-Service-Nummer Vorrang – sofern ein geeigneter Feser-Graf-Betrieb erreichbar ist. Für unsere Standardprozesse gelten folgende zentralen Kontakte:
- Bei anderen Werkstattfällen Ersatzmobilität bei der Terminvereinbarung erfragen.
- Bei Pannen-/Schutzbrieffällen Mobilität zunächst über ERGO bzw. Werkstatt klären.
- Keine eigenmächtige kostenpflichtige Mietwagenbuchung oder sonstige kostenpflichtige Zusatzleistung ohne Abstimmung mit Fuhrpark.
2. Allgemeines zum Firmenfahrzeug
G. Räderwechsel & Einlagerung
Der saisonale Räderwechsel wird durch einen Dienstleister bei uns im Haus durchgeführt. Terminabstimmung mit dem Fuhrpark.
- Räderwechsel grundsätzlich nicht selbstständig beim Autohaus vereinbaren.
- Sind Sommer- oder Winterräder noch beim Autohaus eingelagert, bitte beim nächsten Räderwechsel mitgeben lassen.
- Anschließend werden die Räder in unserer Tiefgarage eingelagert.
H. Pflichtausstattung im Fahrzeug
- Warndreieck in betriebsbereitem Zustand
- Erste-Hilfe-Material / Verbandkasten vollständig und verwendbar
- Warnweste: mindestens eine Warnweste je Fahrzeug; möglichst schnell erreichbar lagern
- Zulassungsbescheinigung Teil I sowie passender Führerschein
- Fahrzeuge über 3,5 t: zusätzliche gesetzlich erforderliche Warnleuchte beachten
I. Kurzcheck vor Fahrtantritt / VBG-DGUV
- Reifen äußerlich ohne erkennbare Schäden; Warnanzeigen plausibel
- Beleuchtung und Blinker funktionsfähig
- Scheiben, Spiegel, Wischer und Kennzeichen in Ordnung
- keine rote bzw. sicherheitskritische Warnanzeige
- Warndreieck, Erste-Hilfe-Material und mindestens eine Warnweste vorhanden
- lose Gegenstände, Werkzeug und Ladung gesichert
Die wiederkehrende Prüfung der Geschäftsfahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70 wird organisatorisch über den Fuhrpark sichergestellt.
J. Winterbetrieb & Reifen
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte gilt die situative Winterreifenpflicht. Geeignete Winterreifen tragen das Alpine-Symbol.
K. Elektrofahrzeuge – zusätzliche Hinweise
Diese Hinweise gelten markenübergreifend für alle Elektrofahrzeuge unseres Fuhrparks – aktuell unter anderem XPENG, Volkswagen, SEAT und Škoda.
- Beschädigte oder freiliegende orange Hochvolt-Leitungen und Hochvolt-Komponenten nicht berühren.
- Bei Rauch, ungewöhnlichem Geruch, Zischen, starker Wärmeentwicklung oder erkennbarer Batterieschädigung Abstand halten und 112 rufen.
- Keine eigenständigen Arbeiten am Hochvoltsystem durchführen.
- Nach stärkerem Unfall oder möglicher Unterboden-/Batteriebeschädigung fachgerechte Bergung und Werkstattprüfung veranlassen.
L. Smartphone, Sicherheitsgurt & Ladung
- Elektronische Geräte während der Fahrt nicht aufnehmen oder in der Hand halten; zulässige Bedienformen müssen der Verkehrssituation angepasst sein.
- Sicherheitsgurte auf allen dafür ausgerüsteten Sitzplätzen benutzen.
- Taschen, Werkzeug, Messe- und Arbeitsmaterial so sichern, dass bei Brems- oder Ausweichmanövern keine Gefährdung entsteht.
- Notfallausrüstung nicht unter Gepäck oder Ladung blockieren.
