Zur rechtssicheren Umsetzung der Arbeitnehmerüberlassung sind wir verpflichtet, die im Einsatzbetrieb für einen vergleichbaren Arbeitnehmer geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu dokumentieren. Hintergrund sind die Informations- und Dokumentationspflichten nach § 12 Abs. 1 Satz 4 AÜG sowie der Grundsatz der Gleichstellung gemäß § 8 AÜG.
Wir führen diese Abfrage gemäß AÜG und als vertragliche Aktualisierung des zwischen uns geschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsvertrages durch. Ihre Angaben dienen dazu, unsere Vertragsunterlagen korrekt und aktuell zu halten. Bitte übermitteln Sie die Daten vollständig und informieren Sie uns bei künftigen Änderungen unverzüglich.
In diesem Online-Formular werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Diese sind in der vorbereiteten E-Mail, die sich nach dem Ausfüllen in Ihrem Mailprogramm öffnet, noch zu ergänzen – insbesondere der Name des Einsatzbetriebs sowie der Name des eingesetzten Arbeitnehmers (siehe Genderhinweis auf unserer Homepage).
Wichtig: In der Stufe 6 ist eine Begrenzung auf 100 % des Arbeitsentgelts eines vergleichbaren Mitarbeiters möglich. Dafür benötigen wir nicht nur das Grundentgelt, sondern die gesamte Entgeltstruktur (inkl. regelmäßiger Zulagen/Zuschläge, Sonderzahlungen, geldwerter Vorteile sowie ggf. Provisionen/Prämien/Boni/weitere Monatsgehälter).