Abfrage Vergleichsentgelt – vertragliche Aktualisierung gemäß AÜG (Stufe 6 / 100 %)

Zur rechtssicheren Umsetzung der Arbeitnehmerüberlassung sind wir verpflichtet, die im Einsatzbetrieb für einen vergleichbaren Arbeitnehmer geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu dokumentieren. Hintergrund sind die Informations- und Dokumentationspflichten nach § 12 Abs. 1 Satz 4 AÜG sowie der Grundsatz der Gleichstellung gemäß § 8 AÜG.

Wir führen diese Abfrage gemäß AÜG und als vertragliche Aktualisierung des zwischen uns geschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsvertrages durch. Ihre Angaben dienen dazu, unsere Vertragsunterlagen korrekt und aktuell zu halten. Bitte übermitteln Sie die Daten vollständig und informieren Sie uns bei künftigen Änderungen unverzüglich.

In diesem Online-Formular werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Diese sind in der vorbereiteten E-Mail, die sich nach dem Ausfüllen in Ihrem Mailprogramm öffnet, noch zu ergänzen – insbesondere der Name des Einsatzbetriebs sowie der Name des eingesetzten Arbeitnehmers (siehe Genderhinweis auf unserer Homepage).

Wichtig: In der Stufe 6 ist eine Begrenzung auf 100 % des Arbeitsentgelts eines vergleichbaren Mitarbeiters möglich. Dafür benötigen wir nicht nur das Grundentgelt, sondern die gesamte Entgeltstruktur (inkl. regelmäßiger Zulagen/Zuschläge, Sonderzahlungen, geldwerter Vorteile sowie ggf. Provisionen/Prämien/Boni/weitere Monatsgehälter).

1) Vergleichbarer Arbeitnehmer
Existiert ein vergleichbarer stammbeschäftigter Arbeitnehmer?
Bitte Wochen- oder Monatsarbeitszeit angeben. Optional können beide Felder befüllt werden.
2) Grundentgelt
3) Weitere Entgeltbestandteile

3.1 Regelmäßige Zuschläge und Zulagen

Art
Betrag
Einheit
Beschreibung/Regel

3.1a Zeit- und Feiertagszuschläge (Prozentsätze / Zeitfenster)


3.2 Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonus)

Art
Häufigkeit
Höhe (€)
Auszahlungszeitpunkt

Hinweis: Soweit für Vergütungsbestandteile eine Staffelung nach Betriebszugehörigkeit vorgesehen ist, ist für Zeitarbeitnehmer regelmäßig der tatsächliche Einsatzbeginn maßgeblich.


3.3 Weitere Entgeltbestandteile


3.4 Sachbezüge (geldwerter Vorteil)

4) Ergänzende Regelungen

Gibt es einschlägige Tarifverträge, die berücksichtigt werden müssen?
Gibt es einschlägige Betriebsvereinbarungen, die berücksichtigt werden müssen?

Falls Sie Unterlagen mitsenden möchten (Tarifvertrag/BV-Auszüge), fügen Sie diese bitte Ihrer E-Mail als Anhang bei. Der Button „E-Mail erstellen“ öffnet Ihr E-Mail-Programm mit einer vorbereiteten Nachricht.

5) Verpflichtungserklärung

Hinweis: Der Button „E-Mail erstellen“ öffnet Ihr lokales E-Mail-Programm mit einer vorbereiteten Nachricht. Bitte ergänzen Sie dort die personenbezogenen Angaben (Name Einsatzbetrieb, Name des eingesetzten Arbeitnehmers, Name der erklärenden Person) und fügen Sie ggf. Anlagen hinzu.