Dieses Online-Formular dient der strukturierten Erfassung von Entgeltbestandteilen eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Kundenbetrieb. Im Formular werden keine personenbezogenen Daten erfasst. Bitte ergänzen Sie in der vorbereiteten E-Mail (die sich nach Klick auf „E-Mail erstellen“ öffnet) insbesondere: Kunde AÜV-Nr./Datum Name des Zeitarbeitnehmers / Qualifikation Name/Funktion der erklärenden Person.
Nach neunmonatiger ununterbrochener Überlassung an denselben Kunden hat der Zeitarbeitnehmer Anspruch auf das Arbeitsentgelt eines mit ihm vergleichbaren Arbeitnehmers im jeweiligen Kundenbetrieb. Das Vergleichsentgelt ist gemäß § 12 Abs. 1 Satz 4 AÜG im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag anzugeben.
Finden bei der Überlassung Branchenzuschlagstarifverträge Anwendung, richtet sich die Vergütung grundsätzlich nach dem jeweiligen Branchenzuschlagstarifvertrag. Macht der Kunde geltend, dass der Branchenzuschlag auf das Vergleichsentgelt des Stammmitarbeiters beschränkt werden soll (Deckelung), muss die Deckelung nach einer Einsatzdauer von mehr als 15 Monaten auf das „Arbeitsentgelt“ erfolgen. Für die Ermittlung dieses Arbeitsentgelts kann der Abfragebogen verwendet werden.