Auskunft zum Arbeitsentgelt gemäß § 8 AÜG (Equal Pay)

Dieses Online-Formular dient der strukturierten Erfassung von Entgeltbestandteilen eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Kundenbetrieb. Im Formular werden keine personenbezogenen Daten erfasst. Bitte ergänzen Sie in der vorbereiteten E-Mail (die sich nach Klick auf „E-Mail erstellen“ öffnet) insbesondere: Kunde AÜV-Nr./Datum Name des Zeitarbeitnehmers / Qualifikation Name/Funktion der erklärenden Person.

Vorbemerkung / Umfang des Equal Pay-Anspruchs (aufklappen)

Nach neunmonatiger ununterbrochener Überlassung an denselben Kunden hat der Zeitarbeitnehmer Anspruch auf das Arbeitsentgelt eines mit ihm vergleichbaren Arbeitnehmers im jeweiligen Kundenbetrieb. Das Vergleichsentgelt ist gemäß § 12 Abs. 1 Satz 4 AÜG im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag anzugeben.

Finden bei der Überlassung Branchenzuschlagstarifverträge Anwendung, richtet sich die Vergütung grundsätzlich nach dem jeweiligen Branchenzuschlagstarifvertrag. Macht der Kunde geltend, dass der Branchenzuschlag auf das Vergleichsentgelt des Stammmitarbeiters beschränkt werden soll (Deckelung), muss die Deckelung nach einer Einsatzdauer von mehr als 15 Monaten auf das „Arbeitsentgelt“ erfolgen. Für die Ermittlung dieses Arbeitsentgelts kann der Abfragebogen verwendet werden.

Der Equal Pay-Anspruch erfasst alle an den vergleichbaren Arbeitnehmer als Vergütung gewährten Geld- und Sachzuwendungen, z. B. laufendes Entgelt inkl. Zuschläge/Zulagen, Sonderzahlungen, Prämien/Provisionen/Tantiemen, Spesen/Auslösungen (soweit Entgeltcharakter), VWL, Entgeltfortzahlung Urlaub/Krankheit, Arbeitgeberzuschüsse, sonstige Entgeltbestandteile sowie Sachbezüge.

Demgegenüber zählen u. a. echter Aufwendungsersatz, Fälligkeit, Ausschlussfristen, Urlaubs-Dauer, Kündigungsfristen und Befristungsregelungen nicht dazu. Richtet sich die Vergütung ausschließlich nach Tarifvertrag, können die einschlägigen Tarifverträge statt dieses Bogens herangezogen werden.
1. Laufende Entgeltbestandteile
Bitte wählen, welche Angabe zutrifft*
Bitte eine Option auswählen.
2. Zuschläge
Nachtarbeit
Weiterer Zeitraum Nachtarbeit
Sonntagsarbeit
Feiertagsarbeit
Weiterer Zeitraum Feiertagsarbeit
Mehrarbeitszuschlag
Samstagsarbeit
Weitere Zuschläge / Schichtarbeit / Ruf- & Bereitschaftsdienst / Sonstige (aufklappen)
3. Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld)
Bitte geben Sie an, in welcher Höhe, zu welchem Auszahlungszeitpunkt und ggfs. unter welchen Voraussetzungen die Zahlung erfolgt.
Weihnachtsgeld
Urlaubsgeld
Weitere Sonderzahlungen / Boni / Provisionen / Tantiemen / weitere Monatsgehälter (aufklappen)
4. Entgeltfortzahlung
Bitte geben Sie an, wonach sich die Höhe des fortzuzahlenden Entgelts für Urlaub und Krankheit eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Kundenbetrieb berechnet.
Urlaub
Krankheit
5. Weitere Regelungen und Vergünstigungen (aufklappen)
Bitte geben Sie an, in welcher Höhe (in EUR) und unter welchen Voraussetzungen die Vergünstigungen erfolgen.
6. Sachbezüge (aufklappen)
Bitte geben Sie an, in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen Sachbezüge einem vergleichbaren Arbeitnehmer gewährt werden (z. B. Firmenwagen privat, Personalrabatte, Deputate, Aktienoptionen, Gutscheine etc.).
Das AÜG definiert den Begriff des Arbeitsentgelts nicht. Da der Equal Pay-Begriff weit auszulegen ist, teilen Sie uns bitte mit, wenn über die vorstehenden Punkte hinaus weitere Vergütungsbestandteile an Stammmitarbeiter gewährt werden.
Hinweis: Die vorliegende Kundenauskunft zu den Entgeltbestandteilen gem. § 8 AÜG (Equal Pay) wird Bestandteil des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages. Personenbezogene Angaben (Kunde/AÜV/Name etc.) werden in diesem Formular nicht erhoben und sind in der vorbereiteten E-Mail zu ergänzen.
Bestätigung
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